„Wer in Stadien zündelt, geht in den Knast“, (Presselinks)

Weizen05, Tuesday, 20.11.2018, 12:48 (vor 1983 Tagen) @ MPO

^^ Ich hab's auch nicht auf Anhieb hinbekommen, das Argument verständlich zu machen. Liegt aber an mir.

Also quasi als Fußnote zu meinem Post von eben: Die "schwere" Körperverletzung (Mindeststrafe ein Jahr, Verbrechen) unterscheidet sich von der "gefährlichen" (Mindeststrafe sechs Monate, kein Verbrechen) ausschließlich durch den "Erfolg", d.h. durch die Schwere der Tatfolgen beim Opfer. Wenn man jetzt das Abbrennen von Pyro *an sich* schon so schwer bestraft, dann passt das nicht in die Systematik des StGB. So habe ich die Autorin bei der FR verstanden, und wenn ich sie richtig verstanden habe, dann würde ich ihr da zustimmen.


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