Ausgliederung (Rund um Fußball)

florifo, Tuesday, 23.10.2018, 08:35 (vor 1984 Tagen) @ strombergbernd

Ich mach mir da vorerst keine Gedanken.
Das Amtsgericht hat die Satzung ja genehmigt und der Vereinszweck ist angegeben als: Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“ und zwar durch die Pflege, Förderung und Verbreitung der Leibesübungen, insbesondere des Fußballsports und damit der körperlichen Ertüchtigung sowie des gesellschaftlichen Vereinslebens. Die Aus- und Fortbildung von Jugendlichen, ausgerichtet auf deren
körperliche, geistige und soziale Entwicklung, bildet einen weiteren Schwerpunkt der Vereinsarbeit.

Das passiert ja - das einzige was ankreidbar wäre ist die Sache mit der Gewinnerzielung (nicht maximierung). Aber Verein dürfen ja Gewinn machen, es muss nur erzielte Überschüsse reinvestieren oder eben zur Rücklagenbildung nutzen.


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