Hausdurchsuchungen (Alles außer Fußball)

MPO, Wednesday, 10.10.2018, 12:22 (vor 1997 Tagen) @ Weizen05

Welcher Rechtsgrund liegt da deiner Meinung vor? Die Impressumspflicht gilt für "geschäftsmäßige Telemedien". Ich kann da keine Geschäftsmäßigkeit erkennen.

Ok, mag sein, scheint mir aber durchaus eine Grauzone zu sein.

Der Seriösität tut das so oder so allerdings schon einen Abbruch. Zumindest für mich.


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