Äh nee (Rund um Fußball)

Spielwitz, Sunday, 07.10.2018, 18:13 (vor 2026 Tagen) @ MPO

So heißt es bei der DFL:

"Diese Möglichkeit (eines Eingreifens des VAR) gibt es in vier Fällen:

- Torerzielung (Foul, Handspiel, Abseits und andere Regelwidrigkeiten)
- Strafstoß/Elfmeter (nicht oder falsch geahndete Vergehen)
- Rote Karte (nicht oder falsch geahndete Vergehen)
- Verwechslung eines Spielers (bei Roter, Gelb-Roter oder Gelber Karte)"


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