Kurzarbeit und Steuer (Rund um Fußball)

strombergbernd, Gaaberschlaaberschem, Sunday, 10.05.2020, 13:03 (vor 1437 Tagen) @ strombergbernd

Beim Kurzarbeitergeld darf man aber nicht vergessen, dass es zwar erstmal steuerfrei ist. Allerdings gibt es da den Progressionsvorbehalt. Heißt, wenn es an die Steuererklärung für das Jahr 2020 geht, wird das Kurzarbeitergeld bei der Ermittlung des tatsächlichen Steuersatzes dazu gerechnet. Auf das restliche zu versteuernde Einkommen zahlt man also einen höheren Steuersatz. Je nach dem, könnte auf den ein oder anderen dann noch ein Nachzahlung zukommen.

Hier kann man nachrechnen, wie hoch ne Nachzahlung sein könnte:

Kurzarbeitsgeldrechner

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Gott schütze Rheinland-Pfalz!


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