DFB Fanbestrafung (Rund um Fußball)

Spürhund, Monday, 04.05.2020, 17:17 (vor 1450 Tagen) @ Spürhund

Letzteres ist mein Thema. Ihnen als Jurist muss ich nicht erklären, dass es für Vergehen z.B. im Strafrecht objektive Kriterien gibt, wer wie für was betraft wird. Bemessen wird das dann mit Tagessätzen, so dass jeder nach seiner Leistungsfähigkeit entsprechend bestraft wird. Ein Hartz-IV-Empfänger wird nach Fahren ohne Führerschein anders bestraft als ein Marco Reus.
Wie macht es der DFB mit seinen Vereinen? Wird mit einerlei Maß bestraft? Zahlen Bundesligisten abhängig von ihrer Leistungsfähigkeit relativ mehr als 2.-, 3.- oder Viertligisten? Werden einige Vereine anderes bestraft als der Rest? Müsste man nicht eigentlich die Anzahl von Bengalos, Rauchtöpfe, Feuerwerkskörper einfach aufzählen und sie gewichtet bewerten (Feuerwerkskörper werden härter bestraft als ein Bengalo etc), um sie dann mit einem Strafsatz verbinden? Müsste man dann einen Faktor drauflegen, ob die Feuerwerkskörper im Block verbleiben, auf den Rasen oder in Richtung anderer Tribünen geschossen werden? Müsste man dann einen weiteren Faktor drauflegen, ob ein Spiel verspätet angepfiffen, unterbrochen (wie lange?) oder sogar abgebrochen wurde? Und müsste man dann noch einen Faktor drauflegen, ob es sich hier um Fans von einem Dritt-, Zweit- oder Erstligist handelt, der dann entsprechend seiner Leistungsfähigkeit mehr oder weniger zahlen muss, Blöcke gesperrt und als Ultimo Ratio Geisterspiele ausgesprochen werden? Eigentlich eine einfache Sache, die mit den heutigen Hilfsmitteln (TV, Video, etc.) gut zu dokumentieren ist. Auch der Prozess seitens des DFB sollte einfach und zügig nach einem Standardverfahren ablaufen, so dass eine etwaige Bestrafung zeitnah (d.h. binnen 1-2 Wochen nach dem Spiel einschliesslich Stellungnahmen der Vereine) erfolgen kann. Summa summarum ist also ein objektiv und für die Allgemeinheit transparent nachvollziehbares Procedere sehr gut möglich.
War es in der Vergangenheit nicht genau anders herum? Vor dem Hintergrund, dass 4.- oder 3.Ligisten durch nahezu fehlende Beteiligung von medialen Erlösen (z.B. TV-Einnahmen DFL) eine hohe Abhängigkeit von Ticketeinnahmen haben und trotzdem durch den DFB massiv mit unzähligen Blocksperren und Geisterspielen bestraft wurden, während gleichzeitig grösstenteils die 1.Bundesligisten mit einer ausgesprochenen Milde seitens des DFB belegt wurden. Obwohl es bei einigen Fangruppierungen zu zum Teil gravierenden Verfehlungen (auch unter Bewährungen) gekommen waren, hat es der DFB bis heute vermieden, ein einziges Geisterspiel (!) auszusprechen.
Auffällig hierbei ist besonders ein Verein: Eintracht Frankfurt.
Aus Platzgründen verzichte ich hier auf die vielen Verfehlungen dieser sogenannten „Fans“, die seit 20-30 Jahren nicht nur national, sondern auch international auffällig waren. Sich selbst haben sie mal als „Randalemeister 2011“ bezeichnet. Selbst das Jahr 2019 war prall gefüllt, drakonische Strafen gab es aber nur international (Verbot von Gästefans), nicht durch den DFB, sondern durch die UEFA.
Wenn man sich einzelne Sachverhalte näher anschaut, dann gab es in der Vergangenheit zum Teil bizarre Urteile seitens des DFB:
• Am 19.1.2013 wüteten Eintracht-Fans in Leverkusen, neben Bengalos, Rauchbomben etc. wurden mehrere Feuerwerkskörper auf das Spielfeld gefeuert. Das Spiel war mehrere Minuten unterbrochen. Das alles unter Bewährung. Was war die Antwort des DFB: lange Zeit nichts. Nach 7 (!) Monaten wurde dann doch ein Urteil veröffentlicht. Man habe die Fans und Verein beobachtet und hat festgestellt, dass in dieser langen Zeit nicht mehr so viel passiert ist, man gewaltbereite Fans gefunden hat und der Verein „vorbildlich“ war, so dass die Strafe auf €100.000 festgelegt wurde. Da frage ich mich, warum man diese Herangehensweise nicht bei Vereinen wie zum Beispiel Dynamo Dresden angewendet hatte, wo man innerhalb weniger Wochen drakonische Strafen einschliesslich Geisterspiele, hohe Geldstrafen und sogar das Verwehren der 1.Pokalrunde veranschlagt hatte.
• Am 21.08.2016 spielte Eintracht Frankfurt im Pokal in Magdeburg. Was war passiert: Rauchbomben, Bengalos, Abbrennen von Feuerwerkskörpern und das Abschiessen von Leuchtraketen in den Familienblock, dort wo Frauen und Kinder saßen. Das Spiel musste lange unterbrochen werden und war kurz vor einem Spielabbruch. Auch das alles unter DFB-Bewährung.
DFB-Bestrafung: Blocksperre eines Blockes (2500 Plätze) gegen Bayern München, Kapazitätsreduzierung beim Pokalspiel gegen Ingolstadt und Personalisierung von Auswärtstickets. Fazit: wieder kein Geisterspiel, stattdessen Strafen, die monetär nicht ins Gewicht fallen, denn die Fans in dem Block hatten alle Dauerkarten und würden das Geld nicht zurück verlangen, d.h. das Geld wurde bereits vereinnahmt;


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