AZ: Beierlorzer: Keine Gnade für diskriminierende Fans (Presselinks)

ulis05, Monday, 02.03.2020, 15:06 (vor 1508 Tagen) @ Handgottesseinvater

Wo ist das law-and order-ton? Wo kommt da "keine Gnade" drin vor? Wo ist das Anbiederung?
Sehe ich nicht.


ich glaube, du siehst in dem ganzen komplex ein paar sachen nicht, die du nicht sehen möchtest. bitte beachten: ich glaube.

Ich glaube, dass in diesem Komplex von einigen Dinge bagatellisiert werden, die nicht bagatellisiert werden sollten. Ich glaube, dass kein Mensch bedroht werden sollte und Beleidigungen, obwohl ich sie sicher auch manchmal ausspreche, grundsätzlich auch nicht ok sind. Das gilt ganz unabhängig vom Thema und von der Person.
Ich glaube auch, dass in diesem Zusammenhang viele Aspekte vermischt werden und mit Fake-News, Vorurteilen oder Halbwahrheiten hantiert wird (weißer alter Mann, Milliardär, nichts für die Gesellschaft getan, gibt nur Krümmel, Zitate wo keine Zitate sind, Verschwörung der Funktionäre, Verschwörung der Presse, Fadenkreuz steht nicht für Bedrohung...). Dies ändert alles nichts an der Sache, das Bedrohungen auf keinen Fall gehen. Warum nicht mal sagen ok, dass war vielleicht gut gemeint aber Sch.. gemacht. Beim nächsten mal protestieren wir mit mehr Niveau.

für die oben genannten fragen ist es aber evident: https://www.allgemeine-zeitung.de/sport/fussball/mainz-05/beierlorzer-keine-gnade-fur-d...

1. "wo kommt "keine gnade" vor?"
in einer artikelüberschrift der az. wenn eine zeitung so titelt, gehe ich davon aus, dass beierlorzer richtig wiedergegeben wurde.
wenn das nicht stimmt, kann er von der az richtigstellung verlangen und sollte dies dringend tun.

Ich gehe nicht von irgendetwas aus, sondern ich halte mich an das was im Text steht.
Ich zitiere dazu nur den von Dir angeführten Text. Die Passagen enthalten (die von der AZ so gekennzeichneten) Originalzitate von unserem Trainer:

Der Mäzen der TSG Hoffenheim war am Wochenende in zahlreichen Erst- und Zweitliga-Stadien mit würdelosen Bannern und Gesängen attackiert worden. „Das werde ich im Leben nicht verstehen“, sagt Beierlorzer und fordert eine Null-Tolerenz-Politik im Umgang mit den Urhebern solcher Botschaften. „Man sollte diese Menschen aus dem Block ziehen. Den Block absperren - rein, raus und Ende. Nie mehr Stadion plus alles, was gerichtlich geht.“ Und weiter: „Wir müssen uns dagegen wehren. Das sind nur wenige, die so etwas machen - aber die dürfen keine Mitstreiter kriegen.“

2. "Wo ist das law-and-order-ton?"
hm. wenn du das nicht siehst, verstehst du vielleicht nicht, was gemeint ist.

wer mit "keine gnade für" zitiert wird, gibt wesentliche demokratische und rechtsstaatliche prinzipien auf. (ob die im dfb gelten müssen ist eine andere frage, meiner meinung nach ja.) "gnade" steht im rechtsstaatlichen verfahren ganz am ende. es gibt wesentliche vorstufen: 1. es muss ein bestimmtes verhalten bewiesen sein, 2. dieses verhalten muss unter einen straftatbestand subsumiert werden, 3. es muss die rechtswidrigkeit und 4. schuld des täters nachgewiesen sein. erst dann kann z.b. der bundespräsident gnade walten lassen. dh ein verurteilter straftäter kann begnadigt werden. aber dazu muss ermessen ausgeübt werden. beierlorzer nimmt das alles vorweg, wenn er bestimmten verhaltensweisen/"tätern" im vorhinein den gnadenakt verweigern möchte. er weiss also schon vor der durchführung von verfahren (von dfb oder justiz), wie das ergebnis eines möglichen gnadengesuchs aussieht. das kann nicht sein, weil so keine einzelfallgerechtigkeit geschaffen werden kann, die durch das vorstehend geschildert verfahren gewahrt werden soll. so verhält sich der sheriff im western, von bundesligatrainern mit vorbildcharakter muss man was anderes erwarten können.

klingt nach gesellschaftskundeunterricht? macht nichts, beierlorzer soll ja lehrer sein...

Keine Gnade kommt nicht von AB sondern von AZ, siehe oben bzw. siehe Text... AB wird also in diesem Zusammenhang nicht so zitiert. Eine Überschrift ist nicht zwangsweise ein Zitat.


davon abgesehen: ob das, was die bayernfans auf dem transparent hatten, überhaupt strafrechtlich den objektiven oder subjektiven tatbestand einer beleidigung erfüllt, kann man bezweifeln. es ging ihnen eindeutig vorrangig darum, die verhängung von kollektivstrafen zu kritisieren. ob dann gegenüber hopp überhaupt noch eine beleidigung (setzt vorsatz voraus!) übrig bleibt, hängt davon ab, was die täter beabsichtigt haben. dazu müsste man sie erstmal befragen. wenn hopp gar nicht beleidigt werden sollte – z.B. weil die aussage "hopp bleibt ein hurensohn" blosses mittel zum zweck war – fehlt der vorsatz.

Hierzu und zur Aufgabe von wesentlichen rechtsstaatlichen Prinzipien zitiere ich wieder unseren Trainer:
Nie mehr Stadion plus alles, was gerichtlich geht.

Ziemlich rechtsstaatlich, finde ich...

--
Ich geh (n)immer nuff


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