AZ: Beierlorzer: Keine Gnade für diskriminierende Fans (Presselinks)

Handgottesseinvater, Monday, 02.03.2020, 09:49 (vor 1515 Tagen) @ ulis05

Wo ist das law-and order-ton? Wo kommt da "keine Gnade" drin vor? Wo ist das Anbiederung?
Sehe ich nicht.

ich glaube, du siehst in dem ganzen komplex ein paar sachen nicht, die du nicht sehen möchtest. bitte beachten: ich glaube.

für die oben genannten fragen ist es aber evident: https://www.allgemeine-zeitung.de/sport/fussball/mainz-05/beierlorzer-keine-gnade-fur-d...

1. "wo kommt "keine gnade" vor?"
in einer artikelüberschrift der az. wenn eine zeitung so titelt, gehe ich davon aus, dass beierlorzer richtig wiedergegeben wurde.
wenn das nicht stimmt, kann er von der az richtigstellung verlangen und sollte dies dringend tun.

2. "Wo ist das law-and-order-ton?"
hm. wenn du das nicht siehst, verstehst du vielleicht nicht, was gemeint ist.

wer mit "keine gnade für" zitiert wird, gibt wesentliche demokratische und rechtsstaatliche prinzipien auf. (ob die im dfb gelten müssen ist eine andere frage, meiner meinung nach ja.) "gnade" steht im rechtsstaatlichen verfahren ganz am ende. es gibt wesentliche vorstufen: 1. es muss ein bestimmtes verhalten bewiesen sein, 2. dieses verhalten muss unter einen straftatbestand subsumiert werden, 3. es muss die rechtswidrigkeit und 4. schuld des täters nachgewiesen sein. erst dann kann z.b. der bundespräsident gnade walten lassen. dh ein verurteilter straftäter kann begnadigt werden. aber dazu muss ermessen ausgeübt werden. beierlorzer nimmt das alles vorweg, wenn er bestimmten verhaltensweisen/"tätern" im vorhinein den gnadenakt verweigern möchte. er weiss also schon vor der durchführung von verfahren (von dfb oder justiz), wie das ergebnis eines möglichen gnadengesuchs aussieht. das kann nicht sein, weil so keine einzelfallgerechtigkeit geschaffen werden kann, die durch das vorstehend geschildert verfahren gewahrt werden soll. so verhält sich der sheriff im western, von bundesligatrainern mit vorbildcharakter muss man was anderes erwarten können.

klingt nach gesellschaftskundeunterricht? macht nichts, beierlorzer soll ja lehrer sein...

davon abgesehen: ob das, was die bayernfans auf dem transparent hatten, überhaupt strafrechtlich den objektiven oder subjektiven tatbestand einer beleidigung erfüllt, kann man bezweifeln. es ging ihnen eindeutig vorrangig darum, die verhängung von kollektivstrafen zu kritisieren. ob dann gegenüber hopp überhaupt noch eine beleidigung (setzt vorsatz voraus!) übrig bleibt, hängt davon ab, was die täter beabsichtigt haben. dazu müsste man sie erstmal befragen. wenn hopp gar nicht beleidigt werden sollte – z.B. weil die aussage "hopp bleibt ein hurensohn" blosses mittel zum zweck war – fehlt der vorsatz.

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yeahyeayeah


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