AZ: Bremen und Mainz bestehen auf Kostenbeteiligung (Rund um Fußball)

Handgottesseinvater, Thursday, 25.07.2019, 02:32 (vor 1731 Tagen) @ strombergbernd

«Aber angesichts der großen Umsätze allein bei Transferzahlungen für einzelne Spieler haut das auch keinen Verein um.» In Rheinland-Pfalz gehe es bei den Hochrisikospielen von Mainz 05 um eine Beteiligung von etwa 250 000 bis 400 000 Euro. [/i]

1. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit kann m.E. nicht als Argument für eine finanzielle Haftung herangezogen werden. Für die Heranziehung zu den Kosten eines Polizeieinsatzes ist entscheidend, wer Störer ist. Es geht zu weit, wenn jeder Anlass, zu dem Randale gemacht wird (bzw Randale gemacht werden könnte - es geht ja um Hochrisikospiele), zu einer Haftung des jeweiligen Veranstalters führt. Das kann – jenseits des Fussballs – dazu führen, dass die Durchführung von Großveranstaltungen unattraktiv wird.

2. Die öffentlichen Haushalte tun sich damit auch nur bedingt einen Gefallen, denn wo ist der Unterschied zwischen einem Fussballspiel und dem Weinmarkt einer Kommune? Und wird der entsprechende Unterschied vom Bundesverwaltungsgericht dann auch erkannt? Ist es am Ende ok, wenn das Land den Städten die Polizeikosten in Rechnung stellt?

3. Sicherheit und Ordnung sind öffentliche Aufgaben. Die Sicherheit der Veranstaltung und ihrer Teilnehmer*innen muss vom Veranstalter garantiert werden – dafür gibt´s Ordner bzw deshalb werden die auch verlangt. Aber der zu- und abfließende Verkehr im öffentlichen Raum muss durch die Ordnungsbehörden gesichert werden - nicht durch Private, auch nicht indirekt über Gebühren. Wenn dann tatsächlich jemand Randale macht, kann er/sie für die Kosten sowieso herangezogen werden.

Ausserdem: durch erhöhte Polizeipräsenz bei Hochrisikospielen wird auch der Veranstalter geschützt - wenn er dafür über Gebührenbescheid zahlen soll, wäre das eine Art Schutzgeld. Das finde ich gerechtfertigt, wenn der Veranstalter gezielt gefährliche Menschen anzieht – wer ein Rechtsrockkonzert veranstaltet, darf sich nicht wundern, wenn überwiegend gewaltbereite Idioten auftauchen. Aber Fussballfans sind nicht per se gefährlich - auch nicht bei Hochrisikospielen.

4. Politiker müssen nicht alles fordern, was rechtlich zulässig ist. Nur, weil das BVerwG die Möglichkeit eröffnet sieht, Gebühren zu verlangen, ist das kein überzeugender Grund, das auch zu tun. Letztlich ist es eine politische Bewertung, die der SPD-Innenminister hier vornimmt und die zu Lasten der Vereine geht. Message: Fussball ist Privatangelegenheit und die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit wird privatisiert.

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